Steuerberater Niedersachsen

Tätigkeiten eines Steuerberaters

Tätigkeit als Schiedsrichter oder Schiedsgutachter

Das Schiedsverfahren hat im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren den wesentlichen Vorteil, dass es vertraulich und nicht öffentlich ist. Ein Steuerberater als Schiedsrichter ist durch seine fundierte Ausbildung und seine berufsrechtlichen Verpflichtungen sehr sinnvoll. Seine Aufgabe ist es, durch einen Schiedsspruch oder einen Vergleich die streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien zu beenden. Die Parteien erhalten im Rahmen des erzielten Vergleichs oder des Schiedsspruches einen vollstreckbaren Titel. Durch dieses Verfahren wird besonders die Durchsetzbarkeit von internationalen Ansprüchen erleichtert. Das Schiedsverfahren ist meist von kurzer Dauer und ist wesentlich günstiger als ein Gerichtsverfahren.

Ein Schiedsgutachter hat die Aufgabe, durch die Abgabe eines Gutachtens über eine streiterhebliche Vorfrage zu entscheiden. An das Ergebnis dieses Gutachtens sind die Parteien gebunden. Diese Funktion des Schiedsgutachters kann ein Steuerberater aufgrund seiner fachlichen Kompetenz in den Wirtschaftswissenschaften gut übernehmen.

Da das heutige nationale sowie internationale Steuerrecht sehr komplex und wandelbar ist und eine hohe Gestaltungs- und Wahlrechtsintensität besitzt, benötigen viele Steuerpflichtige eine qualifizierte Unterstützung hinsichtlich der Planung von steuerrelevanten Sachverhalten sowie zur Ausführung der steuerlichen Angelegenheiten. Die Beratung des Steuerberaters setzt hierzu einerseits an den vielfältigen wirtschaftlichen Gestaltungen an und anderseits gibt er Empfehlungen für die optimale Ausnutzung der zahlreichen steuerlichen Wahlrechte. Auch im Besteuerungsverfahren gibt der Steuerberater die gewünschte Hilfeleistung.

In der Beschreibung der Tätigkeiten eines Steuerberaters verweist das Steuerberatungsgesetz im § 33 im Einzelnen auf folgende Aufgaben:

- Beratung der Auftraggeber in Steuersachen
- Vertretung im Besteuerungsverfahren
- Hilfeleistung bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und der Erfüllung der steuerlichen Pflichten einschließlich der Hilfeleistungen in Steuerstrafsachen und Bußgeldsachen, bei Steuerordnungswidrigkeiten sowie
- Hilfeleistung bei der Erfüllung der Buchführungspflichten, besonders bei der Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtlichen Beurteilung.


Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Rechtsanwälte:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik „Angaben gemäß § 6 TDG“ auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.

Steuerberater:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz
Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden sie unter der Rubrik    „Downloads/Berufsrecht“ auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer unter www.bundessteuerberaterkammer.de.

Wirtschaftsprüfer:
Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
Satzung für Qualitätskontrolle
Siegelverordnung (Siegel - VO)
Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherung (WPBHV)
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden sie unter der Rubrik „Service/Rechtsvorschriften“ auf der Homepage der Wirtschaftsprüferkammer unter www.wirtschaftsprueferkammer.de.





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